Bereitschaftsdienst

An dienstfreien Werktagen (insbesondere samstags) ist beim Verwaltungsgericht Aachen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst dient nur der Regelung besonders dringender Rechtsschutzbegehren, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten.

Der Bereitschaftsdienstrichter ist während des genannten Zeitraums unter der

Rufnummer 0173 7047872

erreichbar.

Zwar sind Rechtsschutzgesuche schriftlich (Papierform, Fax oder elektronische Post) einzureichen. Während des Bereitschaftsdienstes werden sie aber nur zur Kenntnis genommen, wenn der Bereitschaftsdienstrichter über die genannte Nummer telefonisch informiert wird.

Ab dem 1. Januar 2022 sind unter anderem Rechsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffenlichen Rechts verpflichtet, Schriftstücke als elektronisches Dokument nach Maßgabe der §§ 55a, 55d VwGO und der ERVV zu übermiteln. Auch in diesem Fall ist der Bereitschaftsdienstrichter über die genannte Nummer telefonisch zu informieren.

Während des Bereitschaftsdienstes besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, Rechtsschutzanträge zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.