Das Verwaltungsgericht Aachen ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg.
Das zuständige Rechtsmittelgericht ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster.