Mit Beschluss vom 14. Mai 2021 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden, dass die Fortnahme von sieben Hunden mitsamt Welpen durch die Tierschutzbehörde des Kreises Düren am 8. April 2021 zu Recht erfolgt ist. Die Tierschutzbehörde hatte den hygienischen Zustand der Unterbringung, Verletzungsrisiken sowie die mangelnden Schlafmöglichkeiten kritisiert. Die Kammer betonte, dass die Amtstierärztin in einem ausführlichen Gutachten die Mängel der Hundehaltung beschrieben habe und die Tiere erheblich vernachlässigt worden seien.

Die Antragstellerin berief sich darauf, Maßnahmen ergriffen zu haben, die nunmehr eine artgerechte Unterbringung sicherstellen würden, so dass die Hunde ihr wieder herauszugeben seien. Das Gericht ließ offen, ob dem tatsächlich so sei, weil der Kreis Düren bereits ein Tierhaltungsverbot gegenüber der Antragstellerin angekündigt habe. Insoweit bleibe abzuwarten, ob die Antragstellerin auch gegen das Haltungsverbot gerichtlich vorgehen werde. Solange die Rechtmäßigkeit des Haltungsverbots nicht geklärt sei, würden die Hunde nicht zurückgegeben.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 6 L 255/21