Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise die Arbeit nicht ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur effektiven Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. 

Das bedeutet zunächst bis zum 19. April 2020: 

  • Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Das Verwaltungsgericht ist nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen nach Möglichkeit per Post übersandt werden. Rechtsanwälte haben zudem überwiegend die Möglichkeit, Eingaben elektronisch einzureichen. 
  • Die Rechtsantragstelle bleibt weiterhin geöffnet, auch wenn dringend empfohlen wird, seine Rechte schriftlich wahrzunehmen. Wer gleichwohl die Rechtsantragsstelle nutzen möchte, wird gebeten, sich zuvor telefonisch unter 0241-9425-33201 oder -33205 anzumelden. 
  • Soweit Gerichtsverhandlungen noch stattfinden, bleiben sie weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.

Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch. Bei neuer Sachlage wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet.