Der Dienstbetrieb des Verwaltungsgerichts Aachen wird zunächst fortgesetzt.

Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch zu Ihrer eigenen Sicherheit werden Sie gebeten, das Verwaltungsgericht Aachen - soweit Sie nicht an Sitzungen teilnehmen wollen, deren öffentlicher Zugang weiterhin gewährleistet bleibt - nur in dringenden unaufschiebbaren Fällen aufzusuchen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Anliegen einen solchen dringenden unaufschiebbaren Fall darstellt, werden Sie gebeten, zuvor telefonische Rücksprache zu halten (https://www.vg-aachen.nrw.de/kontakt/telefonliste/index.php). In allen anderen Angelegenheiten werden Sie gebeten, Ihre Anliegen auf dem Postweg schriftlich einzureichen.

Wir bitten Sie angesichts der dynamischen Entwicklung darum, sich fortlaufend über die Informationen auf der Website über den aktuellen Stand zu informieren.