Mit ihrem Eilantrag begehrte die Fraktion der Unabhängigen Demokratischen Bürger Inden e.V (UDB) die Auflösung und Neubildung der größeren Ratsausschüsse. Sie ist der Ansicht, dass ihr aufgrund des Austritts eines Ratsmitglieds aus der CDU-Fraktion eine weitere Stimme in den Ausschüssen zustünde. Gleichzeitig müsse die CDU-Fraktion eine Stimme verlieren.
Die 7. Kammer lehnte den Antrag mit Beschluss vom 17. Januar 2020 ab. Zur Begründung wird ausgeführt:
Grundsätzlich müsse jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild des Plenums der Gemeindevertretung sein deren Zusammensetzung widerspiegeln (sog. Spiegelbildlichkeitsgrundsatz). Veränderungen in der Zusammensetzung des Gemeinderats während der Wahlperiode müssten daher grundsätzlich durch eine Anpassung der Ausschussbesetzungen nachvollzogen werden. Dies gelte aber nur, wenn diese Veränderungen wesentlich seien.
Davon sei bei der Gemeinde Inden nicht auszugehen. Rein rechnerisch stünden der UDB in den Ausschüssen zwar fünf Stimmen zu; das ist eine Stimme mehr als bisher. Der Austritt eines Ratsmitglieds aus der CDU-Fraktion habe aber nicht dazu geführt, dass diese oder mehrere zusammenarbeitende Fraktionen eine absolute Mehrheit im Rat verloren hätten. Zudem verfüge auch weiterhin keine Fraktion in den Ausschüssen über die Hälfte der Sitze mit der Folge, dass sie "Blockademöglichkeiten" hätte, die ihr im Rat nicht zustünden.
Es sei hinzunehmen, dass damit in der Konsequenz dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz nicht mit rechnerischer Genauigkeit entsprochen werde. Eine optimale Abbildung der Sitzverteilung sei weder bei der Bildung der Ausschüsse noch während einer laufenden Wahlperiode geboten.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Az: 7 L 1456/19