Geschäftsverteilung Quelle: Verwaltungsgericht Aachen

Der Geschäftsverteilungsplan in Rechtssachen, der vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Aachen beschlossen wird, unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist der in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den eventuell vorgenommenen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums (Zimmer C 3.204).