Am Donnerstag, dem 19. Februar 2015, ab 09.30 Uhr, wird die 4. Kammer unter Vorsitz von Richterin Kristina Felsch im Saal A 2.012 des Justizzentrums Aachen über die Klage eines Alsdorfer Bürgers gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl verhandeln.

Der Kläger macht geltend, es liege ein Wahlfehler in Form der unzulässigen Wahlbeeinflussung (Verstoß gegen die Freiheit der Wahl) vor, weil die Verwaltungsspitze, insb. der frühere und wiedergewählte Bürgermeister, den Rat und damit die Öffentlichkeit nicht vor der Wahl über den Anspruch eines in Alsdorf ansässigen Unternehmens auf Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 17,7 Mio. € informiert habe.

Aktenzeichen: 4 K 1911/14