Mit soeben den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss hat die 3. Kammer auf einen Abänderungsantrag der Stadt Würselen hin ihren Beschluss vom 19. Oktober 2018 (s. hierzu http://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/33_181030/index.php) abgeändert. Dem Antrag lag eine schallschutztechnische Neuberechnung zugrunde. Der Nachbareilantrag gegen die Vollziehung der Baugenehmigung für die Gesamtschule Würselen ist nunmehr abgelehnt worden, sodass die Baugenehmigung wieder vollziehbar ist.

 

Die Beschlussgründe liegen noch nicht vor. Aufgrund des erheblichen Interesses der Beteiligten an einer zeitnahen Entscheidung hat die Kammer sich dafür entschieden, zunächst nur den Beschlusstenor bekanntzugeben. Sobald die Begründung vorliegt (voraussichtlich nächste Woche), werden wir Sie informieren.

 

Aktenzeichen: 3 L 957/18