Mit Beschluss vom 20. Juli 2018, den Beteiligten soeben bekanntgegeben, hat die 3. Kammer einem weiteren Eilantrag eines Ausstellers stattgegeben und die Stadt Düren zur Neubescheidung verpflichtet. Dieser Eilantrag war erst am 18. Juli 2018 um 17:45 Uhr bei Gericht eingegangen.

Zur Begründung der stattgebenden Entscheidung („Gebert´s Pizzabäckerei“) heißt es:

Die zu Lasten des Antragstellers getroffene Auswahlentscheidung leide an einem Begründungsdefizit und sei daher nicht hinreichend transparent. Die Stadt habe es bisher versäumt, im konkreten Einzelfall die Gesichtspunkte darzulegen, die für die Auswahl maßgeblich gewesen seien. Schon deshalb dürfte sich die Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweisen. Das Auswahlkriterium der größeren Attraktivität nach den Zulassungsrichtlinien der Stadt sei sachgerecht. Allerdings sei hier nicht klar, warum sich die Stadt gegen die Bewerbung des Antragstellers entschieden habe. Zwar habe die Stadt in ihrer Auswahlentscheidung die zu Grunde gelegten abstrakten Auswahlkriterien (Fassadengestaltung, Beleuchtung, Farb- und Lichtgestaltung, Betriebsweise und Pflegezustand) benannt. Eine einzelfallbezogene Bewertung der Attraktivität des Betriebs des Antragstellers gemessen an diesen Kriterien sei indes nicht erfolgt. Aus diesem Grund sei eine gerichtliche Überprüfung der getroffenen Auswahlentscheidung nicht möglich. Das Gericht könne auch nicht selbst über die Zulassung entscheiden. Denn der Stadt stehe ein weiter Einschätzungs- und Entscheidungsspielraum zu, wenn es darum gehe, die Attraktivität von Bewerbungen für ihre Kirmesveranstaltungen zu beurteilen und ihnen einen ganz bestimmten Standplatz zuzuweisen. Die Entscheidung über die Vergabe der Standplätze müsse aber nachvollziehbar, transparent und willkürfrei sein. Daran fehle ich hier.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Düren Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 3 L 1056/18

Hinweis: Wegen der Nichtzulassung zur Annakirmes 2018 in Düren sind bei Gericht bislang 12 Klageverfahren und 11 Eilverfahren eingegangen. Über alle 11 Eilverfahren ist nunmehr entschieden.