Am

Freitag, dem 8. Juni 2018, ab 9:30 Uhr

wird unter Vorsitz von Richter Peter Roitzheim im Saal A 1.019 des Justizzentrums Aachen das Dieselfahrverbot verhandelt (Aktenzeichen 6 K 2211/15, Klage der Deutschen Umwelthilfe ./. Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, beigeladen: Stadt Aachen).

Die Deutsche Umwelthilfe begehrt die Verpflichtung der Bezirksregierung Köln, den für die Stadt Aachen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid erforderlichen Maßnahmen enthält. Aus Sicht des Klägers könnten das z.B. die Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets, die räumliche Ausdehnung der Umweltzone, die Nachrüstung der Busflotte mit SCRT-Filtern und auch ein Diesel-Fahrverbot sein.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Hierzu gebe ich folgende Hinweise:

1.) Für die Vergabe der Sitzplätze im Sitzungssaal für die Berichterstattung über die Verhandlung wird bis zum Ablauf des 6. Juni 2018 um namentliche Anmeldung (unter Angabe einer Telefonnummer - Festnetz, mobil) per E-Mail an pressestelle@vg-aachen.nrw.de gebeten.

2.) Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Für Medienvertreter stehen im Sitzungssaal insgesamt 30 Sitzplätze zur Verfügung. Sollte die Zahl der angemeldeten Personen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, gibt es ein Auswahlverfahren, das insbesondere das Verbreitungsgebiet der Zeitungen und Sendeanstalten zu berücksichtigen haben wird.

Akkreditieren sich mehr als sechs Fotoreporter und/oder mehr als zwei Kamerateams, bleibt vorbehalten, Ton-/Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten. Als Pool-Führer werden jeweils zwei Fotoreporter und zwei jeweils aus höchstens drei Personen bestehenden Kamerateams zugelassen (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender). Die Pool-Führer verpflichten sich, gefertigte Ton-/Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Fotoagenturen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Bereitschaft zur Übernahme einer Pool-Führerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären. Die Vergabe der Pool-Führerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Die Bestimmung der konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen selbst überlassen.

3.) Die Reservierung der Plätze gilt für den Sitzungstag bis 15 Minuten vor der angesetzten Terminstunde. Ist der Platz bis dahin nicht eingenommen, wird er frei.

4.) Ton- und Filmaufnahmen während der mündlichen Verhandlung sind nicht gestattet. Davon unbeschadet ist die Nutzung von Laptops und vergleichbaren elektronischen Geräten erlaubt.

5.) Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsüberprüfung im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu Zeitverzögerungen kommen wird. Eine Wegbeschreibung für die Anreise zum Gericht und Hinweise auf Parkmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Aachen (www.vg-aachen.nrw.de, Schaltfläche "Kontakt - Wegbeschreibung").

Der Pressedezernent des Verwaltungsgerichts Aachen