Die Deutsche Umwelthilfe hat eine weitere Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Gegenstand der Klage ist die Luftreinhaltung im Stadtgebiet Düren. Damit wären möglicherweise auch Dieselfahrverbote verbunden. Die Klage wurde heute zugestellt. Dem Beklagten wurde eine Frist zur Klageerwiderung von 4 Wochen gesetzt.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Land Nordrhein-Westfalen bereits wegen der Luftreinhaltung im Stadtgebiet Aachen verklagt (6 K 2211/15). Über die Klage wird die 6. Kammer unter Vorsitz von Richter Peter Roitzheim am 8. Juni 2018, 9:30 Uhr verhandeln. Die Sitzung findet statt im Justizzentrum Aachen, Sitzungssaal A 2.019. Die Verhandlung ist öffentlich.

Aktenzeichen: 6 K 1438/18