Mit einem heute verkündeten Urteil hat die 1. Kammer die Klage eines ehemaligen Zeitsoldaten gegen seine vorzeitige Entlassung abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder Eignung zu entlassen, sei nicht zu beanstanden. Die Bundeswehr habe die Entlassung vertretbar darauf gestützt, es bestünden Zweifel daran, dass er als Soldat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, weil er sich dem Salafismus zugewandt habe und für ihn religiöse Gebote über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden. Die Entscheidung, den Kläger einen Monat vor dem Ende seiner regulären Dienstzeit zu entlassen, sei auch verhältnismäßig. Die Überprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst hätten bereits im Jahre 2013 mit Befragungen des Klägers begonnen und eine gewisse Zeit in Anspruch genommen.

Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 1 K 1395/14