Die 1. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Markus Lehmler hat mit Urteil vom heutigen Tage der Klage eines Sanitätsoffiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Kriegsdienstverweigerung sei eine Gewissensentscheidung. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen, als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen. Er habe dort auch einen guten Freund und Kollegen verloren. Schon dort habe er sich intensiv mit Glaubens- und Gewissenfragen auseinandergesetzt. Zu Hause habe er sich mit den buddhistischen Lehren mit ihren Aussagen zur absoluten Gewaltlosigkeit beschäftigt und sei in einem längeren Erfahrungsprozess Buddhist geworden.

Gegen das Urteil kann die Beklagte die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 1 K 3143/13.