Die 1. Kammer hat mit Beschluss vom 13. Mai 2014 den Antrag eines unterlegenen Mitbewerbers, die Stelle eines Beigeordneten als Kämmerers der Stadt Eschweiler vorerst nicht zu besetzen, abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der erfolgreiche Bewerber entspreche dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle und verfüge über die nötigen sachlichen Voraussetzungen und Erfahrungen für das Amt des Kämmerers. Er sei seit fast 15 Jahren in der Funktion des Leiters des Bürgermeisterbüros tätig gewesen und habe den Bürgermeister umfangreich in finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Außerdem habe er sich in zahlreichen Veranstaltungen zu Themen der kommunalen Finanzwirtschaft fortgebildet. Daher sei es unerheblich, dass der erfolgreiche Bewerber nicht bereits in leitender Funktion in einer Kämmerei gearbeitet habe. Ob der Antragsteller im Vergleich zu dem erfolgreichen Bewerber die besseren Qualifikationen und die größere Erfahrung in finanzwirtschaftlichen Fragen habe, hat das Gericht offen gelassen. Der Kämmerer werde - wie jeder andere Beigeordnete - vom Rat gewählt. Diese Wahl werde auch nach politischen Kriterien und durch Mehrheit getroffen. Daher sei dem Gericht ein Vergleich der Qualifikationen der Bewerber von vornherein verwehrt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 1 L 213/14