Am Donnerstag, dem 27. März 2014, ab 9.00 Uhr, werden unter Vorsitz von Richterin Kristina Felsch im Saal A 2.012 des Justizzentrums Aachen vier Klageverfahren in Sachen "Grundsteuer B" der Gemeinde Nideggen verhandelt.

Die Kläger wehren sich gegen die Festsetzung der Grundsteuer B für das Jahr 2013. Das  Gericht wird insbesondere die Frage zu klären haben, ob die der Grundsteuerfestsetzung zugrundeliegende Erhöhung des Hebesatzes von 450 % auf 600% wirksam ist. Diese wurde nicht von dem Rat der Stadt Nideggen selbst, sondern von dem durch das Innenministerium des Landes NRW eingesetzten "Sparkommissar" beschlossen. Rechtsgrundlage für die Einsetzung dieses Beauftragen ist das "Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen" vom 9. Dezember 2011.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

(Aktenzeichen 4 K 1895/13; 4 K 1911/13; 4 K 2004/13; 4 K 2005/13)